Der Kleine ging über einen Fussweg in der Nähe des Waldrands durch ein verschneites Feld.
Als er noch rund 200 Meter vom Kindergarten entfernt war, fielen unvermittelt drei Hunde über den Knaben her
und bissen wild auf ihn ein.
Das Kind erlag seinen schweren Bissverletzungen
noch am Ort des Geschehens.
Hunde eingeschläfert
Der Besitzer der Hunde lebt im Kanton Zürich.
Mit seiner Freundin und
seinen insgesamt sechs Pitbulls
weilte der Italiener
zu Besuch bei Bekannten
in Oberglatt.
Wie drei der sechs «Kampfhunde»
aus dem Hause
der Bekannten entwischen konnten,
ist noch nicht ganz geklärt.
In Oberglatt heisst es,
sie seien aus einem Fenster gesprungen.
Die Hunde wurden noch am selben Tag
vom Tierarzt eingeschläfert.
(Bild: Archiv)
Die Hunde wurden kurz nach Mittag eingeschläfert - mit dem Einverständnis des Halters, wie Benz sagte.
Der 41-Jährige und seine Freundin wurden festgenommen.
Es wird nun geklärt,
ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten
- etwa fahrlässige Tötung,
Verletzung der Sorgfaltspflicht
bei der Hundehaltung - vorliegt.
Auffälliges Verhalten?
Viele Fragen waren heute Abend noch offen.
So war noch unklar,
ob die Hunde bereits früher negativ aufgefallen waren,
ob es für sie Auflagen gab wie etwa Maulkorbpflicht.
Eine Anwohnerin erklärte gegenüber der
«Tagesschau» von SF DRS,
die Hunde seien schon mehrmals aufgefallen.
Es sei auch schon reklamiert worden,
die Hunden gehörten an die Leine.
Sorgfaltspflicht-Verletzung
In der Schweiz ist es in der Vergangenheit
immer wieder zu Vorfällen gekommen,
bei denen Hunde Kinder attackierten
und schwer verletzten.
Für Aufsehen sorgte im März 2001 ein Fall vor dem Bezirksgericht Hinwil ZH.
Ein Hundehalterin wurde freigesprochen, nachdem
ihr Rottweiler im Februar 2000
ein Mädchen angegriffen hatte.
Weil der Hund von einer Freundin ausgeführt wurde,
liess das Gericht den Vorwurf
der Sorgfaltspflicht-Verletzung fallen.
Eine Gefängnisstrafe von zwei Monaten Bewährung setzte
es im Oktober 2002 für einen Hundebesitzer ab.
Seine frei laufenden Hunde hatten im November 2002 ein elfjähriges Mädchen angefallen und verletzt.
Dieser Texte stammt aus dem Internet!!
Nationalratskommission will Kampfhunde-Verbot
Bern
Die Pitbull-Attacke in Oberglatt ZH ruft die Gesetzgeber auf den Plan.
Im Kanton Zürich gilt ab sofort Leinen- und Maulkorbpflicht.
Die nationalrätliche Wissenschaftskommission (WBK) fordert ein gänzliches Verbot.
Der Ständerat seinerseits hatte sich bei der Revision des Tierschutzgesetzes noch mit den von Bundesrat Joseph Deiss «in Kürze» versprochenen Massnahmen zufrieden gegeben.
Der in der kleinen Kammer verabschiedete Entwurf enthält denn auch kein Verbot von Kampfhunden.
Er gibt den Bundesrat aber die Kompetenz, Zucht und Haltung von bestimmten Tieren mit Abnormitäten - insbesondere in Körperbau und Verhalten - zu verbieten.
Gänzliches Verbot
Der nationalrätlichen Wissenschaftskommission ging dieser Vorschlag in Anbetracht des Todes
eines sechsjährigen Buben nicht weit genug:
Sie forderte ein gänzliches Verbot von Kampfhunden.
An ihrer Sitzung vom Mittwoch kam sie auf einen bereits bereinigten Artikel des Tierschutzgesetzes zurück und hiess mit 15 zu 5 Stimmen folgende Bestimmung gut:
«Die Einfuhr, Zucht und Haltung von Hunden mit einem erheblichen Gefahrenpotential für Menschen sind verboten.
Der Bundesrat regelt die Einzelheiten».
Der Antrag soll am Donnerstag dem Nationalrat vorgelegt werden.
Die Nationalratskommission will Kampfhunden nicht nur einen Maulkorb anziehen, sondern ganz verbieten.
Dazu muss allerdings noch die WBK des Ständerats dem Rückkommen auf den Artikel zustimmen.
Zürich mit Sofortmassnahmen
Der Kanton Zürich mochte ein Verbot auf Bundesebene nicht abwarten.
Dort gilt als Sofortmassnahme eine Leinen- und Maulkorbpflicht für American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Staffordshire Bullterrier.
Hunde dieser vier Rassen lösten am meisten Ängste in der Bevölkerung aus, sagte der Zürcher Regierungsrat Ruedi Jeker am Mittwoch.
Definitive Massnahmen sollten sich auf die Vorschläge abstützen, die derzeit auf Bundesebene erarbeitet werden.
Solothurn wartet ab
Andere Kantone wollen diese Massnahmen abwarten. So vertagte das Parlament des Kantons Solothurn die Beratung des Hundegesetzes, die für die nächste Woche traktandiert war.
Wie die Solothurner Staatskanzlei mitteilte, sollen die schärferen Bestimmungen des Bundes in das kantonale Gesetz einfliessen.
Maulkorbzwang in Zürich
Ab Freitag gilt im Kanton Zürich der Leinen- und Maulkorbzwang für vier Kampfhunderassen.
Bereits vor einer Woche hatte der Zürcher Regierungsrat angekündigt, Leinen- und Maulkorbzwang für vier Hunderassen einzuführen.
Der Zürcher Regierungsrat hat nun die betreffende Verordnungsbestimmung verabschiedet.
Er reagierte damit auf die tödliche Hunde-Attacke auf ein sechsjähriges Kind in Oberglatt ZH. Die neue Bestimmung wird nun am Freitag im Amstblatt publiziert und ist ab dann gültig.
Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt im öffentlichen Raum.
Die Sofortmassnahmen betreffen
den American Pitbull Terrier, den American Staffordshire Terrier,
den Bullterrier und den Staffordshire Bullterrier
sowie
Kreuzungen mit diesen Rassen.
Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt im öffentlichen Raum.
Sobald Neuerungen auf Bundesebene in Kraft getreten sind
respektive das kantonale Hundegesetz überarbeitet ist,
überprüft der Regierungsrat die neue Bestimmung,
wie er mitteilte.
Weitere Informationen des Veterinäramts sind im Internet unter www.ds.zh.ch, Hundewesen, verfügbar.
Kanton Luzern will das Hundegesetz verschärfen
Nach der tödlichen Hundeattacke im Kanton Zürich soll im Kanton Luzern möglichst bald das Hundegesetz verschärft werden.
Der Grosse Rat hat deshalb seiner zuständigen Fachkommission einen entsprechenden Auftrag erteilt.
Das Hundegesetz war ohnehin traktandiert.
Dabei ging es in zweiter Lesung um die Kennzeichnung der Hunde mit Mikro-Chips, wie sie vom Bund vorgeschrieben wird.
Diese Chip-Pflicht geht auf die vor ein paar Jahren
geführte Diskussion um gefährliche Hunde zurück.
Nach der tödlichen Hundeattacke von letzter Woche.
Der Grosse Rat im Kanton Luzern sieht dringenden Handlungsbedarf.
Auch ein Halteverbot für solche Tiere solle geschaffen werden.
Keine Entscheide unvorbereitet treffen
Für den Rat war Areggers Vorgehen aber zu schnell.
Ruth Fuchs (FDP) sagte als Sprecherin
der vorberatenden Kommission,
es sei nicht üblich,
in einer zweiten Lesung unvorbereitet
so wichtige Entscheide zu fällen.
Unbestritten war aber,
dass Handlungsbedarf besteht.
Eine Minderheit des Rates war der Ansicht,
dass das Gesetz mit der Chip-Pflicht verabschiedet
und danach eine weitere Gesetzesrevision in Angriff
genommenwerden solle.
Der Mehrheit ging dies aber zu langsam.
Sie sprach sich dafür aus,
dass die bereits begonnene zweite Lesung
sistiert und das Geschäft an die vorberatenden
Kommissionzurückgeschickt wird.
Hier ein paar Fakten zu den mittlerweile eingeschläferten Hunden:
Die Untersuchungsrichterin machte erste detaillierte Angaben,
wie es am Donnerstagmorgen zum Drama kam,
bei dem ein 6-jähriges Kindergartenkind von drei Kampfhunden zerbissen wurde. Besitzer und Wohnungsinhaber
hatten die sechs Hunde in
ein provisorisches Verließ auf der Terrasse der Parterrewohnung gesperrt.
Dies, weil die Hunde die Wohnung völlig mit Fäkalien verdreckt hatten.
In der Folge sei es drei Junghunden gelungen, aus der provisorischen Hütte zu flüchten, worauf sie beim nahe gelegenen Weg auf das Kind stießen und dieses angriffen.
Bei fünf der insgesamt sechs Pitbulls handelte es sich um 15 Monate alte Jungtiere.
Diese hatte der Besitzer erst wenige Tage zuvor aus Italien eingeführt, um sie in der Schweiz zu verkaufen.
Die Jungtiere wurden laut Untersuchungsrichterin Steinhauser
unter völlig
unzureichenden Bedingungen
bei der Mutter
des Besitzers in Italien aufgezogen.
Sie seien zehn Monate in einem abgeschlossenen Raum gewesen,
niemals spazieren geführt
und
ohne Kontakte
zu anderen
Menschen oder Tieren
gehalten worden.
Die Tiere seien jedoch legal in
die Schweiz eingeführt worden,
sie verfügen über den erforderlichen Hundechip und Hundepass,
beides in Italien ausgestellt.
Werner Benz, Mediensprecher der Kantonspolizei bestätigte,
dass der Hundebesitzer
den Behörden bereits
einschlägig bekannt war.
Dies aufgrund eines Vorfalls im April:
Damals erhielt die Polizei
ein Telefon aus der
Zürcher Oberländer Gemeinde
"Wetzikon"
wegen zwei herumstreunenden
Pitbulls.
Als die Polizei eintraf, hatte derselbe Halter diese bereits wieder eingefangen.